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RUHRPFLEGE

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden, ehrlich beantwortet. Ist Ihre nicht dabei, rufen Sie einfach an.

Ambulante Pflege

Rund um Pflege zu Hause, Pflegegrad und Kostenübernahme.

Wie schnell können Sie anfangen?

In der Regel am Tag nach dem Beratungsgespräch. Vorher besuchen wir Sie zu Hause, schauen uns die Situation an und halten gemeinsam fest, was gebraucht wird. Bei dringendem Bedarf, etwa nach einer Krankenhausentlassung, geht es auch schneller.

Kostet das Beratungsgespräch etwas?

Nein. Das Gespräch ist kostenlos und völlig unverbindlich. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie mit uns arbeiten möchten.

Kommen jeden Tag andere Pflegekräfte?

Nein. Wir arbeiten mit fester Bezugspflege. Sie haben eine feste Ansprechperson und lernen ein überschaubares Team kennen, das Sie versorgt. Bei Urlaub oder Krankheit springt jemand ein, den Sie ebenfalls schon kennen.

Pflege findet in Ihrem Schlafzimmer und Ihrem Bad statt. Dafür braucht es Vertrauen und Vertrauen braucht bekannte Gesichter.

Sind Sie auch am Wochenende und an Feiertagen da?

Ja. Die Versorgung läuft an sieben Tagen der Woche. Zusätzlich ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr besetzt, auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen erreichen Sie einen Menschen und keine Ansage.

Was, wenn ich mit einer Pflegekraft nicht zurechtkomme?

Dann sagen Sie uns das bitte direkt, am besten früh. Wir tauschen die Pflegekraft ohne Diskussion und ohne dass daraus jemandem ein Nachteil entsteht. Das ist keine Kritik an Ihnen und keine an der Pflegekraft. Nicht jede Kombination passt, und das ist normal.

Helfen Sie bei Anträgen?

Ja, und zwar bei allen, die mit Ihrer Versorgung zu tun haben: Pflegegrad beantragen oder höherstufen lassen, Leistungen der Krankenkasse, Hilfsmittelanträge, Hilfe zur Pflege beim Sozialamt oder Grundsicherung.

Wir bereiten Sie auch auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor und sind auf Wunsch dabei.

Ich habe keinen Pflegegrad, geht das trotzdem?

Ja. Behandlungspflege, also zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung, braucht keinen Pflegegrad, sondern nur eine ärztliche Verordnung. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Für Grundpflege und Betreuung ist ein Pflegegrad nötig. Beim Antrag unterstützen wir Sie.

Psychiatrische Pflege

Rund um Verordnung, Ablauf und das, was viele zu fragen zögern.

Kostet das Beratungsgespräch etwas?

Nein. Das Gespräch ist kostenlos und völlig unverbindlich. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie mit uns arbeiten möchten.

Kommen jeden Tag andere Pflegekräfte?

Nein. Wir arbeiten mit fester Bezugspflege. Sie haben eine feste Ansprechperson und lernen ein überschaubares Team kennen, das Sie versorgt. Bei Urlaub oder Krankheit springt jemand ein, den Sie ebenfalls schon kennen.

Pflege findet in Ihrem Schlafzimmer und Ihrem Bad statt. Dafür braucht es Vertrauen und Vertrauen braucht bekannte Gesichter.

Sind Sie auch am Wochenende und an Feiertagen da?

Ja. Die Versorgung läuft an sieben Tagen der Woche. Zusätzlich ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr besetzt, auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen erreichen Sie einen Menschen und keine Ansage.

Was, wenn ich mit einer Pflegekraft nicht zurechtkomme?

Dann sagen Sie uns das bitte direkt, am besten früh. Wir tauschen die Pflegekraft ohne Diskussion und ohne dass daraus jemandem ein Nachteil entsteht. Das ist keine Kritik an Ihnen und keine an der Pflegekraft. Nicht jede Kombination passt, und das ist normal.

Helfen Sie bei Anträgen?

Ja, und zwar bei allen, die mit Ihrer Versorgung zu tun haben: Pflegegrad beantragen oder höherstufen lassen, Leistungen der Krankenkasse, Hilfsmittelanträge, Hilfe zur Pflege beim Sozialamt oder Grundsicherung.

Wir bereiten Sie auch auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor und sind auf Wunsch dabei.

Wer darf ambulante psychiatrische Pflege verordnen?

In der Regel Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, für Nervenheilkunde oder für psychosomatische Medizin. Auch eine Klinik kann bei der Entlassung verordnen.

Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen: Rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen den Weg und nehmen auf Wunsch selbst Kontakt zur behandelnden Praxis auf.

Was kostet mich die psychiatrische Pflege?

Für Sie entstehen keine Kosten für die Leistung selbst. Sie ist ärztlich verordnet und wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Es gilt lediglich die gesetzliche Zuzahlung wie bei anderer häuslicher Krankenpflege auch. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich davon befreien lassen.

Wie lange dauert die Begleitung?

Die Erstverordnung umfasst in der Regel bis zu 14 Tage. Diese Zeit ist ausdrücklich dafür da, sich kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen, noch nicht für Ergebnisse.

Danach kann die Versorgung für bis zu vier Monate verordnet werden, mit Verlängerungsmöglichkeit, wenn die Praxis das begründet und die Krankenkasse zustimmt. Um die Fristen und Folgeverordnungen kümmern wir uns.

Werde ich kontrolliert oder überwacht?

Nein. Wir arbeiten mit Ihnen, nicht über Sie. Was bei Ihnen zu Hause besprochen wird, bleibt dort.

Rückmeldungen an die verordnende Praxis gehören zum Auftrag, was darin steht, besprechen wir vorher mit Ihnen. Und Sie entscheiden, was in Ihrer Wohnung passiert und woran wir arbeiten.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an. Wir antworten ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsgespräch, auch dann, wenn am Ende herauskommt, dass wir nicht die Richtigen für Sie sind.

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