Fachinformation
Ambulante psychiatrische Pflege verordnen
Wir versorgen Patientinnen und Patienten mit psychiatrischer häuslicher Krankenpflege nach Nr. 27a der HKP-Richtlinie. Im gesamten Essener Stadtgebiet, in Duisburg und Umgebung.
Freie Plätze verfügbar, Wir nehmen derzeit neue Verordnungen an.
Auf einen Blick
- Leistung
- Psychiatrische häusliche Krankenpflege, Nr. 27a des Leistungsverzeichnisses
- Rechtsgrundlage
- § 37 SGB V i. V. m. HKP-Richtlinie; Versorgung auf Basis eines Vertrags nach § 132a Abs. 4 SGB V
- Einzugsgebiet
- Essen, Duisburg und Umgebung
- Reaktionszeit
- Rückmeldung zu Verordnungsanfragen in der Regel am selben Werktag
Indikation
Die HKP-Richtlinie benennt die verordnungsfähigen Diagnosen und die zugehörigen Fähigkeitsstörungen. Über eine Öffnungsklausel besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Verordnung im gesamten Indikationsbereich F00-F99, sofern die erforderlichen Fähigkeitsstörungen vorliegen und die Verordnung entsprechend begründet wird.
Bei der Verordnung ist der GAF-Wert anzugeben. Für die Verordnung nach den Regelindikationen ist ein GAF-Wert von 50 oder darunter maßgeblich.
Verordnungsdauer
- Erstverordnung: in der Regel bis zu 14 Tage, ausdrücklich zum Aufbau von Pflegeakzeptanz und Beziehung.
- Kann der Bedarf in diesem Zeitraum nicht abschließend beurteilt werden, ist eine weitere Verordnung über 14 Tage möglich.
- Folgeverordnung: bis zu vier Monate.
- Eine darüber hinausgehende Verordnung ist bei entsprechender ärztlicher Begründung und Genehmigung der Krankenkasse möglich.
Was wir leisten
Eingesetzt werden ausschließlich Pflegefachkräfte mit psychiatrischer Fachweiterbildung beziehungsweise der geforderten Berufserfahrung in der psychiatrischen Versorgung.
- Aufbau von Pflegeakzeptanz und tragfähiger Beziehung
- Erarbeitung und Umsetzung eines individuellen Durchführungsplans
- Entwicklung und Stabilisierung einer Tagesstruktur
- Anleitung im Umgang mit der Erkrankung und den Medikamenten
- Beobachtung von Wirkung und Nebenwirkungen, Rückmeldung an die Praxis
- Erarbeitung von Frühwarnzeichen und Krisenplan
- Wiederanbindung an Arzt-, Therapie- und Hilfesystem
- Einbeziehung von Bezugspersonen nach Absprache
Ablauf nach Eingang der Verordnung
- 1
Eingang und Rückmeldung
Wir bestätigen den Eingang und melden zurück, ob und ab wann wir die Versorgung übernehmen können. In der Regel am selben Werktag.
- 2
Erstkontakt
Kontaktaufnahme zur Patientin oder zum Patienten und Terminvereinbarung für den ersten Hausbesuch.
- 3
Einreichung bei der Kasse
Wir übernehmen die Einreichung zur Genehmigung und die Kommunikation mit der Krankenkasse.
- 4
Verlauf und Folgeverordnung
Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig vor Ablauf bei Ihnen.
Direkter Draht für Zuweiser
Rufen Sie uns an, wenn Sie vorab klären möchten, ob wir eine Patientin oder einen Patienten übernehmen können. Sie sprechen direkt mit einer Fachkraft, nicht mit einer Warteschleife.
- Telefon
- 02054 96984-08
- Fax für Verordnungen
- 02054 96984-64
- kontakt@ruhrpflege.de
Bitte keine Patientendaten per einfacher E-Mail
Unverschlüsselte E-Mail ist für Gesundheitsdaten kein sicherer Weg. Nutzen Sie für Verordnungen und patientenbezogene Angaben bitte Fax, Post oder rufen Sie uns an.
Für eine unverbindliche Anfrage ohne Patientendaten genügt eine kurze Nachricht. Wir rufen zurück.