Ambulante psychiatrische Pflege
Verordnung, Ablauf auf einen Blick
Psychiatrische häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V i. V. m. Nr. 27a des Leistungsverzeichnisses der HKP-Richtlinie

Direkter Draht für Zuweiser
- Telefon:
- 02054 96984-08
- Fax:
- 02054 96984-64
- E-Mail:
- kontakt@ruhrpflege.de
- Gebiet:
- Essen, Duisburg und Umgebung
Rückmeldung zu Verordnungsanfragen in der Regel am selben Werktag. Verordnungen bitte per Fax oder Post, nicht per unverschlüsselter E-Mail.
Verordnungsdauer
| Erstverordnung | in der Regel bis zu 14 Tage, zum Aufbau von Pflegeakzeptanz und Beziehung |
|---|---|
| Verlängerung der Erstverordnung | weitere 14 Tage möglich, wenn der Bedarf noch nicht abschließend beurteilbar ist |
| Folgeverordnung | bis zu vier Monate |
| Darüber hinaus | möglich bei ärztlicher Begründung und Genehmigung der Krankenkasse |
Indikation und Angaben auf der Verordnung
- Verordnungsfähige Diagnosen und Fähigkeitsstörungen nach HKP-Richtlinie; über die Öffnungsklausel im gesamten Bereich F00-F99 mit Begründung möglich
- Angabe des GAF-Werts erforderlich; für die Regelindikationen ist ein Wert von 50 oder darunter maßgeblich
- Zu verordnende Maßnahmen und Häufigkeit angeben
- Verordnung durch Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde oder psychosomatische Medizin; auch aus der Klinik bei Entlassung
Was wir nach Eingang übernehmen
- 1Rückmeldung, ob und ab wann wir versorgen können
- 2Kontaktaufnahme zur Patientin oder zum Patienten
- 3Einreichung bei der Krankenkasse und Schriftverkehr
- 4Fristenüberwachung und rechtzeitige Erinnerung an Folgeverordnungen
Eingesetzte Fachkräfte
Ausschließlich Pflegefachkräfte mit psychiatrischer Fachweiterbildung beziehungsweise der geforderten Berufserfahrung in der psychiatrischen Versorgung. Sie erhalten eine strukturierte Rückmeldung zum Verlauf und zeitnah Information bei relevanten Veränderungen.